Willkommen!

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Die Rechtsanwaltskanzlei Taufner-Huber-Haberer wurde 1971 von Dr. Hans-Jörg Schachner gegründet und sukzessive ausgebaut. Im Jahr 1974 trat Dr. Hubert Schweighofer ein, 1987 kam Dr. Gerhard Taufner dazu, im Jahr 2008 Mag. Johann Huber. Im Juli 2009 trat Dr. Melanie Haberer ein. In der Zwischenzeit sind 14 Mitarbeiter in der Kanzlei beschäftigt, die sich um die Rechtsangelegenheiten der Klienten bemühen.  

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle News & Informationen.

Rechtsanwaltsanwärter (große oder kleine LU) – m/w/d

Veröffentlicht am 05.09.2024
Wir suchen zum ehest möglich Eintritt einen interessierten Konzipienten (m/w/d).

Rechtsanwaltsanwärter (große oder kleine LU) – m/w/d

Beginn: Ab sofort möglich

Ausmaß: nach Möglichkeit Vollzeit

Wir sind eine Kanzlei bestehend aus drei Anwälten, die in allen Rechtsbereichen mit Schwerpunkten im allgemeinen Zivilrecht inklusive Familienrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht tätig sind. Durch die breit gefächerte Struktur erfolgt eine optimale Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung und eine vielfältige Beschäftigung.  

Arbeitsort: Der Hauptstandort der Kanzlei ist in 3390 Melk mit einer Niederlassung in 1030 Wien. Für Verhandlungen und allenfalls Besprechungen kann eine Reisetätigkeit erforderlich sein. Ein eigener Pkw ist von Vorteil. 

Gehalt: Wir bieten eine der Qualifikation und Leistung entsprechende Entlohnung beginnend ab EUR 2.800,00/ Monat brutto (für Vollzeit). 

Abgeschlossene Gerichtspraxis von Vorteil. 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an office@taufner.at

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Rechtsanwaltssekretär/in oder Rechtsanwaltsgehilf(e)in

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Taufner sucht zur Erweiterung des Teams eine/n Rechtsanwaltssekretär/in oder Rechtsanwaltsgehilf(e)in

Arbeitsort: Melk

Bei Interesse schicken Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse, Foto) an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Taufner oder mailen Sie Ihre Bewerbung an: office@taufner.at

Dienstgeber:
Rechtsanwälte
Dr. Gerhard Taufner, Mag. Johann Huber, Dr. Melanie Haberer
Bahnhofplatz 4/DG
3390 Melk
E-Mail: office@taufner.at

Entgeltangaben des Unternehmens:
Das Mindestentgelt für die Stelle als Rechtsanwaltssekretär/in beträgt 1.850,00 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Hier finden Sie die detaillierte Stellenausschreibung.

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Kostenlose Erstauskunft in Ehescheidungssachen

Veröffentlicht am 17.02.2016

Kostenlose Erstauskunft in Ehescheidungssachen

Ab sofort jeden

DIENSTAG von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

kostenlose Erstauskunft in Ehescheidungssachen!

Unser Büro ist seit über 40 Jahren als Rechtsvertreter  bei Ehescheidungen tätig und hat große Erfahrung und entsprechendes Spezialwissen für alle damit verbundenen Rechtsprobleme. Voraussetzung für die kostenlose Beratung ist, dass keine anhängigen Mandate in unserer Kanzlei  oder bei einem anderen Anwalt bestehen. Bei bestehenden Mandaten muss vorher ein Vollmachtswechsel erfolgen.

Genaue Termine für Dienstag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr können unter der Tel.Nr. 02752/524 66 vereinbart werden.


 

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Erste anwaltliche Auskunft 2024

Veröffentlicht am 29.10.2014
In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall.

Erste anwaltliche Auskunft 2024

An folgenden Tagen wird in unserer Kanzlei kostenlose Rechtsberatung erteilt.

Mag. Johann Huber:

17.5.2024  Dr. Gerhard Taufner
und 21.6.2024  Dr. Gerhard Taufner

 

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Kanzlei

Hier finden Sie Infos über die Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir haben uns im Laufe der Jahre auf einige Schwerpunkte im Bereich »Recht« spezialisiert. Mehr Erfolg durch mehr Erfahrung. Wir vertreten Ihr Recht.

Prozessführung

Wir führen alle Arten von Prozessen vor jedem Gericht in Österreich inklusive Schiedsgerichten. Besonders häufig begegnen uns in Prozessen zum Beispiel folgende Themen:

  • Gewährleistung, zB nach Hausbau, Gebrauchtwagenkauf, bei elektronischen Geräten
  • Schadenersatz, zB im Zusammenhang mit Unfällen, nicht eingehaltenen Verträgen etc
  • Grenzstreitigkeiten
  • Streitigkeiten über Dienstbarkeiten wie zB Geh- und Fahrtrechte etc
  • Erbstreitigkeiten
  • Scheidungsstreit, Unterhaltsstreit etc
  • Bereicherungsansprüche zB nach Auflösung von Lebensgemeinschaften
  • arbeitsrechtliche Ansprüche

 

 

Wir klären für Sie gerne ab, ob Ihre Rechtschutzversicherung einen solchen Prozess deckt. Dabei arbeiten wir mit allen großen Rechtschutzversicherungsanstalten Österreichs zusammen.

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Öffentliches Recht

Sie benötigen Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren, Führerscheinentzugsverfahren oder sonstigen 

Verwaltungsverfahren? Wir sind Ihre Ansprechpartner.

Dabei beschäftigen wir uns besonders mit folgenden Bereichen:

Aktenstapel

  • Straßenverkehrsordnung
  • Führerscheingesetz
  • Ausländerbeschäftigung
  • Sozialversicherung
  • Arbeitnehmerschutz
  • Betriebsanlagen

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Arbeitsrecht

Wir bieten Unterstützung in arbeitsrechtlichen Causen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wir helfen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sowie bei der Durchsetzung bzw Abwehr von Ansprüchen.

Dabei befassen wir uns vor allem mit folgenden Themen:

  • Beratung im Zusammenhang mit Kündigungen, Vertretung bei Kündigungsanfechtungen
  • Geltendmachung von Beendigungsansprüchen wie Abfertigung, Urlaubsersatzleistung etc
  • Geltendmachung von Mehr- und Überstunden, Überprüfung von All-In-Klauseln
  • Verfahren rund um Konkurrenzklauseln
  • Prüfung und Durchsetzung von Bonus-, Prämien- und Provisionssystemen
  • Diskriminierung im Betrieb
  • Rückforderung von Ausbildungskostenersatz
  • Prüfung von Betriebsvereinbarungen inklusive Sozialplänen
  • Beratung rund um Personalabbau

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Mietrecht

Egal ob Sie als Vermieter mit Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Mieter oder sonstigen Problemen mit diesen konfrontiert sind oder sich als Mieter vom Vermieter nicht fair behandelt fühlen, wir bieten Unterstützung.

Dies umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Verfassung von Mietverträgen samt Vergebührung
  • Mietzins- und Räumungsklagen
  • Geltendmachung von Mietzinsminderungen bei Mängeln am Mietobjekt
  • Rückforderung von Kautionen
  • Beratung im Zusammenhang mit Betriebskostenabrechnungen
  • Geltendmachung von Investitionskostenersatz

 Bücher

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Strafrecht

Wir bieten Ihnen Vertretung in einem Sie betreffenden Strafverfahren an und erklären Ihnen, was in einem solchen Verfahren auf Sie zukommt.

Auch wenn Sie Opfer im Strafverfahren sind, können wir als Privatbeteiligtenvertreter bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Es gibt noch keine Anzeige? Mit uns können Sie auch besprechen, ob die Verfassung einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Sinn macht.

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Rechnungsinkasso

Wir bieten Rechnungsinkasso für Ihre Forderungen von der außergerichtlichen Mahnung, über die Klage bis zur Exekutionsführung an. Auch Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren führen wir durch. Für Vermieter bringen wir ferner bei ausständigem Mietzins Mietzins- und Räumungsklagen ein.

Für das Rechnungsinkasso besteht in unserer Kanzlei eine eigene Abteilung, die die Forderungsbetreibung professionell abwickelt.

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Insolvenzen

Herr RA Dr. Gerhard Taufner und Herr RA Mag. Johann Huber aus unserer Kanzlei werden regelmäßig zu Masseverwaltern in Insolvenzen bestellt. Wir bieten auch Gemeinschuldnervertretung an und beraten generell zum Insolvenzrecht.

Gerne führen wir auch Forderungsanmeldungen in Insolvenzen durch.

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Vertragsrecht

Wir erstellen alle Arten von Verträgen / Urkunden, wie zB

  • Kaufverträge für Immobilien
  • Testamente
  • Gesellschaftsverträge
  • Unternehmenskaufverträge
  • Übergabs- und Schenkungsverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen
  • Arbeitsverträge, Werkverträge
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Lieferverträge
  • Bauträgerverträge

 

Wenn notwendig, agieren wir als Treuhänder für die Vertragsteile, sodass eine sichere Abwicklung gewährleistet ist.

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Familienrecht

Das Familienrecht spielt in unserem Kanzleialltag eine große Rolle. Wir verfügen über reiche Erfahrung bei der Abwicklung von Scheidungen, aber auch in anderen familienrechtlichen Verfahren. Dabei ist uns besonders wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen.

Wir erklären Ihnen die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung und erstellen Scheidungsvereinbarungen. Gibt es keine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner, vertreten wir Sie auch im strittigen Scheidungsverfahren. 

Wir unterstützen Sie zB gerne:

  • im Scheidungsstreit bzw. bei einvernehmlicher Scheidung
  • im Unterhaltsverfahren (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt)
  • im Aufteilungsverfahren
  • im Obsorgeverfahren
  • bei der Regelung des Kontaktrechts

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Verkehrsunfälle

Unsere Kanzlei betreut Sie gerne im Zusammenhang mit Ihrem Verkehrsunfall.

Wir setzen für Sie Ansprüche auf Fahrzeugschaden, Schmerzengeld, Heilbehelfe, Fahrtkosten etc durch oder vertreten Sie, wenn es nach einem Unfall zu einem Verwaltungsstrafverfahren oder sogar gerichtlichen Strafverfahren kommt. Auch wenn Sie mit Regressansprüchen seitens Ihrer Versicherung konfrontiert sind, stehen wir beratend zur Seite.

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Rechtsanwälte

Hier finden Sie eine Übersicht über die bei uns tätigen Rechtsanwälte.

Dr. Gerhard Taufner

Dr. Gerhard Taufner

Jahrgang 1958
1976 Matura am Realgymnasium in Gmünd
1981 Promotion zum Doktor der Rechte an der Universität Wien
Selbständiger Anwalt seit 1987
2003 Ausbildung zum akademischen Europarechtsexperten 
an der Donauuniversität Krems
Ihr Spezialist für:
  • Wirtschaftsrecht
  • Firmengründungen
  • Kauf- Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Gewerbeverfahren
  • Ehescheidungen, Obsorgeverfahren
  • Erbrecht
  • Insolvenzen
  • Mietrecht
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsprozesse
  • Patientenverfügungen
  • Bauvertragsrecht
  • Europarecht

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Mag. Johann Huber

Mag. Johann Huber

Jahrgang 1975
1993 Matura am Stiftsgymnasium in Melk
2002 Sponsion zum Mag. iuris an der Universität Wien
Anwalt seit 2008
Ihr Spezialist für:
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsunfälle
  • Insolvenzen
  • Ehescheidungen, Obsorgeverfahren
  • Mietrecht
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsprozesse
  • Kauf- Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Verwaltungsrecht

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Dr. Melanie Haberer

(vormals Dr. Melanie Taufner)

Dr. Melanie Haberer

Dr. Melanie Haberer

Jahrgang 1982
2000 Matura am Gymnasium der Englischen Fräulein, St. Pölten
2003 Sponsion zur Mag. iuris an der Universität Wien
2007 Promotion zur Dr. iuris an der Universität Wien mit Auszeichnung und Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung
Rechtsanwältin seit 2009

Ihre Spezialistin für:

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Zivilrecht
  • Ehescheidungen, Obsorgeverfahren
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsprozesse
  • Konsumentenschutzrecht
  • Fremdenrecht
  • Mietrecht
  • Firmengründungen
  • Vertragsgestaltung
  • Verwaltungsstrafverfahren

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Mitarbeiter

Hier finden Sie Informationen über unser Team.

Jandl Hildegard

Buchhaltung DW 20

Lieber-Ecketsberger Sonja

Terminverwaltung, Allgemeines DW 24

Lieber-Ecketsberger Sonja

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Neuhofer Corina

Vertragswesen DW 25

Dr. Deimel-Fakhouri Stefanie

Vertragswesen DW 36

Dr. Deimel-Fakhouri Stefanie

Dr. Deimel-Fakhouri Stefanie - Mehr…

Niedersberger Barbara

Insolvenzen DW 33

Niedersberger Barbara

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Hackl Cornelia

Rechnungsinkasso DW 34

Muttenthaler Martina

Allgemeines DW 12

Stagl Carina

Allgemeines - Kanzlei Wien

Loibl Renate

Allgemeines DW 11

Gaugg Brigitte

Allgemeines DW 27

Kontakt

So können Sie uns erreichen.

KanzleigebäudeRechtsanwälte

Dr. Gerhard Taufner
Mag. Johann Huber
Dr. Melanie Haberer

Bahnhofplatz 4
A-3390 Melk

Tel.: +43 2752 524 66  
Fax: +43 2752 52466-DW 40     
office@taufner.at


Webseite

Weyrgasse 8/6
A-1030 Wien

Tel.: +43 (1) 715 15 50 - 40
Fax: +43 (1) 715 15 50 - 11
melanie.haberer@taufner.at

Webseite

 

UID-Nr. ATU65498945

 

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr – 14:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr.

Eine Terminvergabe erfolgt nur nach telefonischer Vereinbarung.

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